
Lebenshilfe Kreis Unna e.V.

Komplexleistung
Grundpauschale
Maßnahmenpauschale
Investitionspauschale
Umstellung 2022
Personenzentrierung
Fachleistungen
Assistenz -
leistungen
Existenz-
sichernde
Leistungen
Kosten
Die Finanzierung der Leistungen für die Eingliederungshilfe befindet sich gerade in einer Umstellungsphase. Bis zum 01.01.2020 wurden Leistungen als Komplexleistungen (z.B. der Pflegesatz) zentral vergütet.
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz greift nun das "Prinzip der Personenzentrierung". Der einzelne Mensch mit seinen Bedürfnissen rückt in den Mittelpunkt des Betrachters. Die gesetzliche Grundlage findet sich dazu im SGB IX, Teil 2. Die Umstellungsphase wird zum Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein.
Menschen mit Behinderung werden mit der neuen Gesetzgebung Mieter bei der Lebenshilfe. Dies kann bei Bedarf vergütet werden über existenzsichernde Leistungen wie z.B. Grundsicherung, Rente, Hilfe zum Lebensunterhalt..... Die zusätzlichen Betreuung,- und Assistenzleistungen werden für jeden Bewohner individuell abgestimmt und über den LWL vergütet.
Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und möchten Sie auch auf die unabhängige Teilhabeberatung hinweisen: